Oft wird eine Hörbeeinträchtigung zunächst nicht erkannt. Hörbeeinträchtigungen erschweren das Lesen- und Schreibenlernen und schränken die Mitarbeit im Unterricht sowie die sozialen Kontakte ein. Auch können Verhaltensschwierigkeiten auftreten, mit denen die Schüler unbewusst von ihren Hörproblemen ablenken wollen.
Förderschullehrkräfte des Mobilen Dienstes Hören begleiten die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigung.
- Beratung und Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und Eltern
- Information der Mitschülerinnen und Mitschüler
- Beratung zur Akustik des Klassenraums und zur Verwendung der technischen Hilfsmittel
- Beratung und Unterstützung in Bezug auf soziale, didaktische, methodische und unterrichtsorganisatorische Aspekte
- Beratung zur Gewährung und Umsetzung des Nachteilsausgleichs
Nähere Informationen zum Mobilen Dienst Hören im Landkreis Osterholz unter:
RZI Osterholz
Klosterplatz 2
27711 Osterholz-Scharmbeck
04791 8971010