Zusammenarbeit

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Baustein für die die tägliche Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Im schulischen Alltag findet ein kontinuierlicher Austausch über Mitteilungshefte, elektronische Kommunikationshilfen und Telefongespräche statt. Gerade die persönlichen Gespräche zwischen den Erziehungsberechtigten und den Pädagoginnen und Pädagogen sind gut geeignet, alle relevanten Themen zur Sprache zu bringen. Darüber hinaus haben die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit, sich bei der Besprechung der Förderpläne und bei Zukunftskonferenzen ausführlich über den aktuellen Entwicklungs- und Lernprozess ihrer Kinder zu informieren.

Die Eltern einer Klasse wählen für zwei Jahre eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher und eine Vertreterin oder einen Vertreter. Diese beiden sind dann Mitglied im Schulelternrat. Aus dem Schulelternrat heraus werden Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die die Elternschaft aller Schülerinnen und Schüler im Schulvorstand, in der Gesamtkonferenz und auf Fachkonferenzen vertreten.